
Ratgeber · Messe
Messestand: Technik und Ablauf
Hallenfenster, Rigging, Strom, Medien und die Fristen der Messe: Was Aussteller von der Planung bis zum Abbau wissen sollten.
Auf einer Messe ist der Termin nicht verhandelbar, und das Zeitfenster gehört nicht Ihnen. Die Halle bestimmt, wann Sie hinein dürfen und wann Sie draußen sein müssen. Die Messe legt fest, wer an der Hallendecke hängt, wer den Strom legt und bis wann was bestellt sein muss. Und auf derselben Fläche arbeiten Standbau, Elektro, Bodenleger und Catering gleichzeitig. Dieser Ratgeber zeigt, welche Technik an einem Messestand zusammenkommt, welche Fristen Sie im Blick haben sollten und wie die Arbeit von der ersten Planung bis zum leeren Hallenboden zusammenhängt.
Auf einen Blick
- Ein Messestand ist kein Gewerk, sondern fünf: Rigging, Licht, Medien, Ton und Bühne. Sie müssen aufeinander abgestimmt sein.
- Jede Messe hat Technische Richtlinien und Bestellfristen. Wer rückwärts vom Aufbautag plant, beginnt Monate vorher.
- Abhängepunkte an der Hallendecke stellt in der Regel nur der Servicepartner der Messe. Die Belastbarkeit gibt der Betreiber vor.
- Strom wird bestellt, nicht vorgefunden. Die Anschlussleistung gehört vorher gerechnet, für alle Gewerke zusammen.
- Aufbau und Abbau finden im Zeitfenster der Halle statt. Was am Boden vormontiert wird, spart dort die meiste Zeit.
Inhalt
Stand: 3. November 2026 · A.S. Light & Sound
Welche Technik an einem Messestand zusammenkommt
Wer an Messetechnik denkt, denkt meist an Licht und Bildschirme. Tatsächlich treffen an einem größeren Stand fünf Gewerke aufeinander, die sich gegenseitig bedingen. Die Traverse muss dort hängen, wo das Licht gebraucht wird. Die LED-Wand braucht Strom, Zuspielung und einen Platz, an dem sie nicht im Gegenlicht steht. Die Beschallung soll Ihre Besucher erreichen, aber nicht den Nachbarstand. Wer diese Gewerke einzeln bestellt, sortiert am Aufbautag die Reihenfolge.
Die folgende Übersicht zeigt, was jedes Gewerk leistet und was die Messe dazu in der Regel wissen will:
| Gewerk | Was es am Stand leistet | Was die Messe dazu wissen will |
|---|---|---|
| Rigging und Traversen | Tragwerk für Licht, Banner, Deckensegel und LED-Wände | Lage der Abhängepunkte, Lasten je Punkt, Lastenplan, Bauhöhe |
| Licht | Grundlicht, Akzente auf Exponaten, Architekturlicht | Anschlussleistung, Wärmeentwicklung, Befestigung |
| LED-Wand und Medien | Bildflächen, Medienserver, Zuspielung, Kamera für die Standbühne | Bauhöhe, Gewicht bei Abhängung, Strom |
| Ton | Beschallung für Präsentationen, Funkmikrofone | Lautstärke an der Standgrenze, Musikrechte |
| Bühne und Podeste | Standbühne, Podeste, Ausgleich unebener Hallenböden | Standbauplan, gegebenenfalls Genehmigung |
Nicht jeder Stand braucht alle fünf. Ein Reihenstand mit Akzentbeleuchtung und einem Bildschirm kommt mit wenig aus. Eine Hallenbespielung mit hallenweitem Rigging ist ein eigenes Projekt. Die Frage ist nicht, wie viel Technik es sein soll, sondern welche Gewerke beteiligt sind und wer die Schnittstellen zwischen ihnen klärt.
Die Fristen der Messe: rückwärts planen
Der häufigste Grund für Stress am Aufbautag ist keine Technik, sondern eine verpasste Frist. Messegesellschaften müssen Abhängungen, Stromanschlüsse und genehmigungspflichtige Standbauten für eine ganze Halle koordinieren. Sie verlangen deshalb Unterlagen mit Vorlauf, und was zu spät kommt, wird teurer oder gar nicht mehr umgesetzt.
Wie das konkret aussieht, zeigen zwei Beispiele. Die Messe Frankfurt empfiehlt für Abhängungen, etwa drei Monate vor der Veranstaltung Kontakt aufzunehmen und einen Deckenplan der Halle anzufragen. Spätestens sechs Wochen vorher soll die technische Zeichnung des Stands im Ausstellershop liegen: bemaßt, mit den Positionen der Abhängepunkte, den Lasten je Punkt, einem Lastenplan und der gewünschten Montagehilfe. Das Angebot ist spätestens 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu bestätigen; danach erhebt die Messe einen Zuschlag. Die Landesmesse Stuttgart prüft Standbaupläne auf Wunsch mit einem Vorlauf von acht Wochen; ab Aufbaubeginn werden dort keine Standbaugenehmigungen mehr geprüft.
Die Zahlen unterscheiden sich von Messe zu Messe und manchmal von Veranstaltung zu Veranstaltung. Maßgeblich sind immer die Technischen Richtlinien und Serviceunterlagen Ihrer Messe. Das Prinzip ist aber überall dasselbe: Wer vom Aufbautag aus rückwärts rechnet, stellt fest, dass die wichtigen Entscheidungen zwei bis drei Monate vorher fallen müssen. Ohne Zeichnungen zur Genehmigung kommt in Stuttgart übrigens nur ein eingeschossiger Stand bis 3,5 Meter Höhe und 30 Quadratmeter Grundfläche aus. Andere Standbauten, Stände mit geschlossenen Decken und Sonderkonstruktionen sind genehmigungspflichtig.
Rigging: Was ins Hallendach darf
Alles, was über einem Messestand hängt, hängt über Menschen. Entsprechend streng sind die Regeln. Die Belastbarkeit der Anschlagpunkte gibt der Betreiber der Halle vor. Seine Angaben dürfen weder beim Auf- und Abbau noch während des Betriebes überschritten werden, und der Betreiber benennt eine verantwortliche Stelle, die den Überblick über alle in das Dach eingebrachten Lasten hat. So steht es im Branchenstandard igvw SQO2 „Veranstaltungsrigging“.
In der Praxis heißt das: Die Abhängepunkte an der Hallendecke setzt die Messe oder ihr Servicepartner, nicht der Aussteller. In Stuttgart sind die Punkte je nach Lage unterschiedlich belastbar, in den Randbereichen der Hallen geringer. Bei komplexen Systemen verlangt die Messe einen Lastenplan mit Gesamt-, Einzel- und Streckenlasten; auf Verlangen kann sie zusätzlich eine prüffähige statische Berechnung anfordern. Der Einsatz von Kettenzügen ist mit dem Servicepartner abzustimmen, und die abgehängte Konstruktion muss innerhalb der Standgrenzen bleiben.
Festgehalten wird das alles im Riggingplan: einer technischen Zeichnung mit allen Einbauten, Anschlagpunkten und den einzubringenden Lasten. Er ist die Grundlage für die Bestellung bei der Messe und für den Aufbauplan. Erst wenn die Lasten feststehen, steht auch fest, was wann gezogen wird.
Findet Ihre Ausstellung nicht in einer Messehalle statt, sondern als Hausmesse auf dem eigenen Werksgelände, gelten die Regeln des Werks: Hängepunkte an Kranbahnen oder Dachbindern sind nicht automatisch belastbar, und Unterweisungen, Befahrgenehmigungen und Freigaben gibt das Werk vor. Mehr dazu auf der Seite Veranstaltungstechnik für die Industrie.
Strom: bestellt, nicht vorhanden
Ein Messestand hat keinen Strom, bis jemand ihn bestellt. Die Landesmesse Stuttgart regelt das in ihren Richtlinien klar: Zuleitungen von den Anschlussstellen der Halle zu den Ständen darf nur der Servicepartner der Messe ausführen, Installationen dieser Art durch Aussteller sind nicht zulässig. Der Bestellung ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Lage der Anschlüsse hervorgeht. Innerhalb des Stands dürfen eigene Elektrofachkräfte oder zugelassene Fachfirmen nach den VDE-Vorschriften installieren.
Für die Planung heißt das zweierlei. Erstens muss die Anschlussleistung vorher gerechnet sein, und zwar für alle Gewerke zusammen: Licht, LED-Wand, Ton, Medientechnik, dazu Kaffeemaschine, Kühlschrank und Exponate, die selbst Strom brauchen. Zweitens muss die Lage des Anschlusses zum Standplan passen. Ein Anschluss am falschen Ende des Stands bedeutet Kabelwege über die Fläche, die niemand eingeplant hat.
Zwei Details werden gern übersehen. Geräte, die Wärme abgeben, etwa Scheinwerfer, gehören auf nichtbrennbare Unterlagen und mit Abstand zu brennbarem Material montiert. Und am letzten Messetag wird die Stromversorgung in Stuttgart aus Sicherheitsgründen in der Regel eine Stunde nach Messeschluss eingestellt. Wer danach noch Technik vom Netz nehmen und sauber verpacken will, plant das ein.
Medien und Ton: LED-Wand, Beschallung, Musikrechte
Bildflächen am Stand werden aus dem Betrachtungsabstand geplant. Wie fein das Raster einer LED-Wand sein muss, hängt davon ab, wie nah die Besucher davorstehen. Dazu kommt das Hallenlicht: Messehallen sind hell, und eine Wand, die im abgedunkelten Saal beeindruckt, wirkt dort schnell blass. Zur Medientechnik gehören neben der Wand selbst Medienserver, Bildmischer und Zuspielung, und für Standbühnen kommt Kameratechnik dazu, wenn Präsentationen auf die Wand gespiegelt oder aufgezeichnet werden sollen. Wovon die Kosten einer LED-Wand abhängen, zeigt der Ratgeber Was kostet eine LED-Wand zur Miete?.
Standbeschallung ist eine Gratwanderung: laut genug für Ihre Besucher, leise genug für die Nachbarstände. Die Messen setzen dafür Grenzen. Die Landesmesse Stuttgart erlaubt akustische Wiedergaben, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen, nicht zu Stauungen auf den Gängen führen und die Ausrufanlagen der Halle nicht übertönen. An der Standgrenze darf die Lautstärke die Vorgaben der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung nicht überschreiten, und die DIN 15905-5 ist zu beachten. Eng gerichtete Lautsprecher und eine vorab simulierte Beschallung helfen, den Schall auf dem eigenen Stand zu halten.
Ein Punkt, der mit Technik wenig zu tun hat, aber oft vergessen wird: Nach den Stuttgarter Richtlinien ist für musikalische Wiedergaben aller Art die Erlaubnis der GEMA erforderlich, also auch für Hintergrundmusik am Stand. Musikwiedergaben ohne diese Erlaubnis können danach Schadenersatzansprüche der GEMA nach sich ziehen. Die Formulare dafür liegen in den Serviceunterlagen der Messe.
Von der Planung bis zum Abbau: der Zeitplan
Wie viel Vorlauf ein Stand braucht, hängt von seiner Größe und den Fristen der Messe ab. Die Reihenfolge der Schritte ist dagegen fast immer gleich. Die Zeitangaben in der ersten Spalte sind Richtwerte aus den oben genannten Beispielen; Ihre Messe kann andere Fristen setzen.
| Wann | Was passiert | Was dafür vorliegen muss |
|---|---|---|
| Drei Monate und mehr vorher | Gespräch, Hallenunterlagen, erste Planung; Kontakt zur Messe wegen Abhängungen | Messe, Halle, Standnummer, Standfläche, Technische Richtlinien |
| Danach | Auf Wunsch CAD-Plan und Visualisierung mit den Maßen der Halle | Standplan oder Entwurf des Standbauers, Exponate, Programm |
| Rund acht bis sechs Wochen vorher | Riggingplan und Lasten festlegen, Zeichnungen und Bestellungen an die Messe | Freigegebener Entwurf, Lage der Abhängepunkte und Anschlüsse |
| Letzte Wochen vorher | Abstimmung mit Standbau, Elektro, Bodenleger und Catering; Aufbauplan; Programmierung von Licht und Zuspielung | Bestätigte Bestellungen, Zeitfenster der Halle, Inhalte für die Bildflächen |
| Aufbautage | Aufbau im Hallenfenster: zuerst, was hängt, dann, was steht | Aufbauplan, Zufahrt, Abhängepunkte der Messe |
| Messetage | Betrieb, Präsentationen, auf Wunsch mit Bedienung des Lichts | Programm und Zeiten der Standbühne |
| Nach Messeschluss | Abbau im vorgegebenen Zeitfenster der Halle | Abbauplan, Abholung |
Der wichtigste Schritt in dieser Liste ist der unscheinbarste: die Abstimmung mit den anderen Gewerken. Wer wann auf die Fläche darf, muss vorher geklärt sein. Sonst blockiert man sich gegenseitig im engsten Zeitfenster, und die Hebebühne für das Rigging steht dort, wo der Bodenleger gerade arbeiten will.
Aufbau und Abbau im Hallenfenster
Die Halle gibt den Takt vor, nicht Ihr Zeitplan. In Stuttgart kann nach den Technischen Richtlinien (Fassung 10/2017) während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten von 7 bis 20 Uhr gearbeitet werden, sofern für die Messe keine anderen Zeiten bekannt gegeben sind; außerhalb dieser Zeiten bleiben die Hallen geschlossen. Während der Messelaufzeit öffnen die Hallen dort für Aussteller und Standbauer zwei Stunden vor Messebeginn und schließen eine Stunde nach Messeschluss. Ein Aufbau, der länger dauert, als das Zeitfenster hergibt, lässt sich nicht durch Nachtarbeit retten.
Deshalb wird so viel wie möglich vorher erledigt. Was am Boden verschraubt wird, geht schneller und ist besser zu prüfen als alles, was in der Höhe passiert. Traversenrahmen werden am Hallenboden vormontiert und erst dann gezogen. Lichtstimmungen sind im Studio vorprogrammiert, Inhalte für die Bildflächen liegen fertig vor. Am Aufbautag geht es dann ums Einrichten, nicht ums Erfinden.
Der Abbau erfolgt ebenfalls im vorgegebenen Zeitfenster der Halle. Er ist kein Aufbau rückwärts: Auf den Gängen stehen Paletten und Kisten aller Aussteller, die Zufahrten sind voll, und alle wollen gleichzeitig hinaus. Wer die Reihenfolge des Abbaus vorher festgelegt hat, ist früher fertig.
So arbeiten wir bei A.S. Light & Sound: Zuerst kommen Messe, Halle, Stand und Zeitfenster, dazu Hallenordnung und die Vorgaben zu den Anschlagpunkten, bevor ein Angebot entsteht. Auf Wunsch entsteht der Stand dreidimensional mit den Maßen der Halle. Die Lasten im Dach stehen im Riggingplan, erst danach steht der Aufbauplan fest. Wir stellen Rigging mit Traversensystemen und Motoren D8 Plus, Standbeleuchtung, LED-Wände und Medientechnik, Beschallung und Standbühnen. Rigger und Statik werden bei Bedarf zugebucht. Bringt Ihr Standbauer einen Teil schon mit, übernehmen wir auch nur einzelne Gewerke. Wie Sie die Beleuchtung selbst planen, zeigt der Ratgeber Messestand richtig beleuchten.

Ihr Vorhaben
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Je früher wir die Hallenunterlagen sehen, desto konkreter fällt die Antwort aus. Schicken Sie uns Messe, Halle, Standnummer und Termin, gern mit Standplan und Technischen Richtlinien. A.S. Light & Sound sitzt in Nehren im Landkreis Tübingen und ist europaweit im Einsatz.
Mehr zur Leistung: Messe & Ausstellung. Ebenfalls passend: Industrie.
Häufige Fragen
Was Aussteller zur Messetechnik fragen.
Wie früh sollten wir mit der Technik für den Messestand beginnen?
Rechnen Sie vom Aufbautag rückwärts. Bei der Messe Frankfurt etwa sollen Zeichnungen für Abhängungen sechs Wochen vorher vorliegen, der Kontakt wird drei Monate vorher empfohlen.
Für einen Stand mit Rigging, Licht und Medien sind zwei bis drei Monate Vorlauf deshalb kein Luxus. Für einen kleinen Reihenstand reicht oft weniger.
Wer darf Abhängepunkte an der Hallendecke setzen?
In der Regel nur die Messe oder ihr Servicepartner. Die Belastbarkeit der Anschlagpunkte gibt der Betreiber vor; bei komplexen Systemen verlangt die Messe einen Lastenplan.
Was an den Punkten hängt, hält der Riggingplan fest.
Brauchen wir für Musik am Stand eine GEMA-Erlaubnis?
In aller Regel ja: Auf einer Messe ist auch Hintergrundmusik am Stand öffentlich, und für Musik aus dem GEMA-Repertoire braucht es eine Erlaubnis. Die Landesmesse Stuttgart etwa verlangt sie für musikalische Wiedergaben aller Art.
Die Formulare liegen meist in den Serviceunterlagen der Messe.
Ohne Erlaubnis drohen Schadenersatzansprüche der GEMA.
Können Sie mit unserem Standbauer zusammenarbeiten?
Ja. Bringt der Standbauer die Beleuchtung schon mit, bleibt von uns zum Beispiel nur das Rigging oder die LED-Wand.
Das funktioniert, solange die Schnittstellen vorher geklärt sind: wer welchen Strom braucht, wer was hängt und wer wann auf die Fläche darf.
Was passiert, wenn der Aufbau nicht ins Zeitfenster passt?
Dann wird es eng, denn außerhalb der Auf- und Abbauzeiten bleiben die Hallen meist geschlossen. Deshalb gehört die Aufbauzeit vorher geplant.
Vormontage am Boden, eine geklärte Reihenfolge der Gewerke und vorprogrammierte Technik verkürzen die Arbeit in der Halle am stärksten.
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Quellen und Grundlagen
- Landesmesse Stuttgart GmbH, Technische Richtlinien, Stand 10/2017 (abgerufen am 03.11.2026), Ziffern 1.2.1 und 1.2.2 (Auf- und Abbauzeiten, Veranstaltungslaufzeit), 4.2 (Standbaugenehmigung), 4.7.5 (Abhängungen von der Hallendecke), 4.7.7 (Werbemittel und Präsentationen), 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.4 (Elektroinstallation), 5.13 (Musikalische Wiedergaben)
- Messe Frankfurt, „How to: Abhängungen/Rigging“ (Dateistand 17.10.2023, abgerufen am 03.11.2026)
- igvw SQO2 „Veranstaltungsrigging“, Stand 04/2019, Kap. 6.4.1 und Begriffe (Belastbarkeit der Anschlagpunkte, verantwortliche Stelle, Riggingplan)
- Urheberrechtsgesetz §§ 15 und 97, zitiert nach den Technischen Richtlinien der Landesmesse Stuttgart, Ziffer 5.13
