
Schulungen · für Betriebe
Schulungen
aus der Veranstaltungstechnik.
Laserschutzbeauftragter, Hubarbeitsbühne (IPAF), Telestapler, Flurförderfahrzeug sowie Lastanschlag- und Aufnahmemittel.
Leistungen
Was wir schulen.
Fünf Bereiche: Laserschutz, Hubarbeitsbühne, Telestapler, Flurförderfahrzeug und Anschlagmittel.
01
Laserschutzbeauftragter
Wer Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 betreibt, muss vor Betriebsaufnahme schriftlich einen Laserschutzbeauftragten bestellen, sofern er die erforderlichen Fachkenntnisse nicht selbst hat (§ 5 Abs. 2 OStrV). Die Qualifikation wird durch einen Lehrgang nachgewiesen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand gehalten.
Wir haben fünf Laserschutzbeauftragte im eigenen Team und bieten die Schulung an. Wie Showlaser bei uns zum Einsatz kommen, steht auf der Seite zu Showeffekten.
Laserschutzbeauftragter · Laserschutz · Laserklassen 3R, 3B, 4 · OStrV · Showlaser
02
Hubarbeitsbühne (IPAF)
Die Schulung für Hubarbeitsbühnen (IPAF).
Der Auftrag zum Bedienen einer Hubarbeitsbühne muss schriftlich erteilt werden (DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10).
IPAF-Schulung · Hubarbeitsbühne · Scherenbühne · Gelenkteleskopbühne · Hubarbeitsbühnenschein
03
Telestapler
Die Schulung für Telestapler. Für geländegängige Teleskopstapler gilt ein eigener DGUV Grundsatz (308-009).
Telestapler · Teleskopstapler · Teleskoplader · Staplerschein
04
Flurförderfahrzeug
Die Schulung für Flurförderzeuge, vom Frontstapler bis zum Mitgängergerät.
Die Ausbildung endet mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung (DGUV Grundsatz 308-008).
Staplerschein · Flurförderzeuge · Flurförderfahrzeug · Frontstapler · Mitgängergerät
05
Lastanschlag- und Aufnahmemittel
Die Schulung für Lastanschlag- und Aufnahmemittel.
Der fachliche Zusammenhang steht auf der Seite zu Bühne und Rigging.
Anschläger · Anschlagmittel · Lastaufnahmemittel · Lastanschlag- und Aufnahmemittel
Ablauf
Wie eine Schulung bei uns abläuft.
Vier Schritte, vom Bedarf bis zur Beauftragung im Betrieb.
Bedarf klären
Welche Geräte stehen bei Ihnen, wer bedient sie, was liegt schon vor?
Termin und Ort
Wo die Schulung stattfindet und wann, wird mit der Anfrage geklärt.
Theorie und Praxis
Zur Ausbildung an Flurförderzeugen gehören ein theoretischer und ein praktischer Teil (DGUV Grundsatz 308-008).
Beauftragung im Betrieb
Nach dem Kurs folgt die Beauftragung durch Ihren Betrieb. Für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand muss sie schriftlich erteilt werden (§ 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68), für Hubarbeitsbühnen ebenso (DGUV Regel 100-500).
Einblicke
Die Geräte, um die es geht.
Frontstapler, Gelenkteleskopbühne und eine Halle im Aufbau.




Schulung anfragen
Sagen Sie uns,
was bei Ihnen steht.
Welche Geräte, wie viele Personen, was liegt schon vor. Daraus wird ein Vorschlag statt einer Kurspreisliste.
Telefon
Einsatzgebiet
Europaweit, Sitz in Nehren im Landkreis Tübingen
Häufige Fragen
Was Betriebe uns zu Schulungen fragen.
Wie oft muss eine Unterweisung wiederholt werden?
Mindestens einmal jährlich, bei Bedarf öfter (§ 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1).
Die Unterweisung muss dokumentiert werden; ohne Dokumentation lässt sie sich im Zweifel nicht nachweisen.
Reicht ein Online-Kurs?
Für den theoretischen Teil teilweise, wenn Rückfragen an die Lehrkraft möglich sind; reines Selbststudium genügt nicht (DGUV Regel 100-001). Für die Ausbildung am Gerät nicht: Bei Flurförderzeugen endet sie mit einer praktischen Prüfung.
Dazu kommt die Beauftragung durch Ihren Betrieb.
Was passiert mit der Beauftragung, wenn jemand den Betrieb wechselt?
Für Stapler stellt der DGUV Grundsatz 308-001 das klar: Die Beauftragung erteilt der Unternehmer, sie gilt nicht für andere Unternehmen und erlischt beim Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Was erlischt, ist nach dieser Fundstelle die Beauftragung; erteilen muss sie der neue Betrieb.
Was kostet das?
Das hängt an der Schulung, an der Gruppengröße und daran, wo geschult wird.
Sagen Sie uns, wie viele Personen und welche Geräte, dann bekommen Sie eine Zahl statt einer Spanne.
Warum schult ein Veranstaltungstechniker Stapler?
Weil es dieselben Geräte sind. In einer Halle wird Material mit Staplern bewegt, an Anschlagmitteln gehoben und von Hubarbeitsbühnen aus montiert.
Die Vorschriften dazu sind dieselben, ob im Werk, in der Messehalle oder im Veranstaltungsaufbau.
